Die Mehrwertsteuer in der Europäischen Union wird bei jedem Verkauf auf den geschaffenen Mehrwert erhoben, d. h. auf die Differenz zwischen den mit Umsatzsteuer belasteten Kosten und dem Verkaufspreis. Die Mehrwertsteuer wird hierzu bei jedem Verkauf zuerst auf den gesamten Erlös (auch: Umsatz) erhoben und dann wird die Vorsteuer erstattet oder angerechnet.
Die steuertechnische und fiskalische Umsatzsteuer wird auf jeder Handels- oder Verarbeitungsstufe auf den gesamten Erlös erhoben, wodurch sie sich bei einem Verkauf über mehrere Handelsstufen kumuliert. Bei einer steuertechnischen und fiskalischen Mehrwertsteuer findet keine Kumulation der Steuerbelastung statt.
Die Verwendung des Begriffes „Umsatzsteuer“ synonym für „Mehrwertsteuer“ ohne den erklärenden Zusatz „mit Vorsteuerabzug“ ist irreführend, weil die in Deutschland und Österreich als „Umsatzsteuer“ bezeichnete Steuer dem fiskalischen Gehalt nach eine Mehrwertsteuer ist.
Geschichte
Die Idee einer Mehrwertsteuer geht auf Carl Friedrich von Siemens zurück. Als von Siemens 1919 die Umsatzsteuer kritisierte, wurde die Steuerlast umso höher, je mehr Unternehmen ein Produkt auf dem Weg zum Endkunden durchlief. Dies begünstigte Großunternehmen mit hoher Fertigungstiefe (deren interne Stationen prinzipbedingt nicht besteuert wurden) und verzerrte somit den Wettbewerb.
Um die Jahrtausendwende erhoben rund 120 Staaten eine Mehrwertsteuer und erzielten daraus durchschnittlich rund 25 % ihrer Steuereinnahmen.
Innerhalb der Europäischen Union ist die Mehrwertsteuer rechtlich vereinheitlicht durch die sogenannte Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL).Die Richtlinie wurde seit der Veröffentlichung 2006 mehrmals angepasst.