KAMERA AM HAUS: SO IST DIE VIDEOÜBERWACHUNG NICHT ILLEGAL

Um Außenbereiche beim Wohneigentum auch in der Abwesenheit zu überwachen, helfen moderne Überwachungskameras. In diesem Beitrag sagen wir, was bei der Installation und Inbetriebnahme zu beachten ist.

Mit einer Überwachungskamera schrecken Sie Einbrecher ab. Bei der Wahl der richtigen Kamera für den Außenbereich gibt es jedoch einige Punkte zu berücksichtigen. Die Kamera muss resistent sein gegen Witterungseinflüsse, die Bildqualität der Kamera muss gut genug sein, damit man Details erkennen kann, der Aufnahmewinkel, die Stromversorgung und die Speicherkapazität müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

 

 

WAS IST BEI DER VIDEOÜBERWACHUNG AM EIGENEN HAUS ZU BEACHTEN?

Der Außenbereich des eigenen Hauses darf überwacht werden und somit darf eine Videoüberwachung installiert werden, solange ausschließlich das eigene Grundstück gefilmt wird! Bereiche außerhalb des Hauses, z.B. das Grundstück des Nachbarn oder der Bürgersteig dürfen auf den Videos nicht zu sehen sein. Außerdem muss man schriftlich auf die Überwachung hinweisen. Die Besucher haben so die Möglichkeit selber zu entscheiden, ob sie das Grundstück welches überwacht wird betreten möchten oder nicht. Dieses Hinweisschild hat zudem eine abschreckende Wirkung gegenüber Einbrechern.

 

 

 

 

Nach der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) darf man die Videoaufnahmen bis zu 72 Stunden aufbewahren. Danach müssen die Aufnahmen gelöscht werden, sollte es keinen Einbruchsversuch gegeben haben. Bei einem Einbruch oder versuchtem Einbruch, dürfen die Aufnahmen selbstverständlich der Polizei übergeben werden. Die Videoaufnahmen dürfen ansonsten nicht weitergegeben oder veröffentlicht werden.

 

 

 

VIDEOÜBERWACHUNG BEI MIETSHÄUSERN: WAS IST ERLAUBT?

Hier gilt: Wenn alle im Haus lebende Mieter zustimmen dürfen Kameras im Innen- und Außenbereich des Objekts angebracht werden. Die Mieter müssen genau informiert werden, wo die Kameras aufgestellt werden und welche Bereiche von diesen erfasst werden. Außerdem sollte darüber aufgeklärt werden, wann die Kameras aktiv sind und wer genau Zugriff auf die Aufnahmen hat. Eine schriftliche Einwilligung aller Mieter dokumentiert das Ganze Lückenlos. Gleiches gilt selbstverständlich für Zugangswege und Einfahrten und Garagen, die gemeinsam mit den anderen Mietern benutzt werden.

Bei bestimmten Fällen, zum Beispiel nachdem es zu mehrfachen Einbrüchen gekommen ist, dürfen bestimmte Bereiche auch ohne Zustimmung der Bewohner überwacht werden.

 

 

WELCHE ANFORDERUNGEN HAT EINE KAMERA AM HAUS?

Gerne beraten wir Sie hier in einem persönlichen Gespräch.